Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Gültigkeit
Gültig per 1. Januar 2026, ersetzt alle früheren Preislisten. Preisanpassungen vorbehalten.
Alle Preise (CHF) verstehen sich pro kleinste Verkaufseinheit, d.h. pro Flasche, Dose, Tetra Pack oder Tank.
Gebindepfand
Wir verrechnen den Gebindepfand pro Einheit wie folgt:
Flaschen 33cl
CHF 0.30
Bügelflaschen 50cl
CHF 0.50
Flaschen 100cl
CHF 0.50
Harass
CHF 5.00
Paletten
CHF 12.00
Container
CHF 50.00
Preisauszeichnungen
Die Preisauszeichnungen gelten als Netto, exkl. VRB, VEG und MwSt.
Änderungen bleiben immer vorbehalten.
Die Generelle Logistikpauschale beträgt CHF 10.00
Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB)
PET Einwegflaschen im Schrumpf
CHF 0.018
PET Einwegflaschen im Harass
CHF 0.014
PET Einwegflaschen 50cl PET
CHF 0.020
Alu Dosen
CHF 0.010
Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG)
bis 33cl
CHF 0.020
über 33cl bis 60cl
CHF 0.040
über 60cl
CHF 0.060
Mehrwertsteuer (MwSt)
Alkoholhaltige Getränke
8.1%
Alkoholfreie Getränke
2.6%
Recyclinggebühr alkoholhaltige Getränke
8.1%
Recyclinggebühr alkoholfreie Getränke
2.6%
Paletten und Gebinde
0.0%
Mindestbestellmenge und Einheiten
Grossisten
ab 2 assortierte, volle Paletten oder CHF 2’000.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 100.-
Detaillisten
ab 1 assortierte, volle Palette oder CHF 1’000.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 100.-
Gastronomie
ab 20 Einheiten/Karton oder CHF 500.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 50.-
Geschäftskunden
ab 20 Einheiten/Karton oder CHF 500.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 50.-
Ausgeliefert werden ganze Liefereinheiten/Verpackungen.
Lieferung
franco Haus / franco Rampe
sofern mit Flurfördergerät gut zugänglich ist, ansonsten wird ein Erschwerniszuschlag nach Aufwand erhoben.
Lieferservice für Keller/Etage fallen an und werden mit CHF 20.-/Lieferung verrechnet.
Zahlungskonditionen
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 15 Kalendertagen netto, ohne Skonto. Die gelieferten Getränke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ZISCH Getränke & Service AG in Weinfelden/Neukirch-Egnach.
Rücknahmen von Getränken und Leergebinde
Vollgutretouren werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Nur bei Fehllieferungen oder qualitativen Mängeln werden Getränke nach Absprache mit Ihrer Ansprechsperson mittels separaten Lieferscheinen vom Chauffeur zurückgenommen.
In diesen beiden Fällen erfolgt eine Ersatzlieferung.
Leergut wird nur durch uns geliefertes Gebinde zurückgenommen. Fremdes Gebinde wird nicht gutgeschrieben.
Leergut wird nur sortiert zurückgenommen.
Wir behalten uns vor, unsortiertes Leergut mit einem Sortierzuschlag von CHF 30.- zu belasten.