Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gültig per 1. Januar 2026, ersetzt alle früheren Preislisten. Preisanpassungen vorbehalten.
Alle Preise (CHF) verstehen sich pro kleinste Verkaufseinheit, d.h. pro Flasche, Dose, Tetra Pack oder Tank.

Wir verrechnen den Gebindepfand pro Einheit wie folgt:

Flaschen 33cl

CHF 0.30

Bügelflaschen 50cl

CHF 0.50

Flaschen 100cl

CHF 0.50

Harass

CHF 5.00

Paletten

CHF 12.00

Container

CHF 50.00

Die Preisauszeichnungen gelten als Netto, exkl. VRB, VEG und MwSt.
Änderungen bleiben immer vorbehalten.

Die Generelle Logistikpauschale beträgt CHF 10.00

PET Einwegflaschen im Schrumpf

CHF 0.018

PET Einwegflaschen im Harass

CHF 0.014

PET Einwegflaschen 50cl PET

CHF 0.020

Alu Dosen

CHF 0.010

bis 33cl

CHF 0.020

über 33cl bis 60cl

CHF 0.040

über 60cl

CHF 0.060

Alkoholhaltige Getränke

8.1%

Alkoholfreie Getränke

2.6%

Recyclinggebühr alkoholhaltige Getränke

8.1%

Recyclinggebühr alkoholfreie Getränke

2.6%

Paletten und Gebinde

0.0%

Grossisten

ab 2 assortierte, volle Paletten oder CHF 2’000.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 100.-

Detaillisten

ab 1 assortierte, volle Palette oder CHF 1’000.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 100.-

Gastronomie

ab 20 Einheiten/Karton oder CHF 500.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 50.-

Geschäftskunden

ab 20 Einheiten/Karton oder CHF 500.- Warenwert netto Mindermengenzuschlag CHF 50.-

Ausgeliefert werden ganze Liefereinheiten/Verpackungen.

franco Haus / franco Rampe
sofern mit Flurfördergerät gut zugänglich ist, ansonsten wird ein Erschwerniszuschlag nach Aufwand erhoben.
Lieferservice für Keller/Etage fallen an und werden mit CHF 20.-/Lieferung verrechnet.

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 15 Kalendertagen netto, ohne Skonto. Die gelieferten Getränke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ZISCH Getränke & Service AG in Weinfelden/Neukirch-Egnach.

Vollgutretouren werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Nur bei Fehllieferungen oder qualitativen Mängeln werden Getränke nach Absprache mit Ihrer Ansprechsperson mittels separaten Lieferscheinen vom Chauffeur zurückgenommen.
In diesen beiden Fällen erfolgt eine Ersatzlieferung.

Leergut wird nur durch uns geliefertes Gebinde zurückgenommen. Fremdes Gebinde wird nicht gutgeschrieben.
Leergut wird nur sortiert zurückgenommen.
Wir behalten uns vor, unsortiertes Leergut mit einem Sortierzuschlag von CHF 30.- zu belasten.